Kita St. Ulrich

Schutzkonzept


Der Schutz von Kindern vor Gefahren aller Art ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Die Kita St. Ulrich hat als öffentliche Institution den klaren Auftrag Kinder innerhalb der Einrichtung vor Allem zu schützen, was sich schädlich auf den Körper, den Geist oder die Seele auswirkt.

Um dies zu tun, gibt es verschiedene Maßnahmen.

Institutionelle Schutzkonzeption (zum Schutz vor sexualisierter Gewalt)


Die katholischen Kindertageseinrichtungen der Diözese Augsburg haben zu gewährleisten, dass sie ein sicherer Raum sind, in dem sich Kinder wohl fühlen und bestmöglich entwickeln können.
Darüber hinaus sind sie als Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe dazu verpflichtet, einen Schutzauftrag zu erfüllen, der die Kinder davor bewahren soll durch Missbrauch elterlicher Rechte oder Vernachlässigung Schaden zu erleiden (Art. 9b Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), §8a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII).

Die Erteilung einer Betriebserlaubnis für die Kindertageseinrichtungen ist nach §45 Abs. 2 Satz 4 SGB VIII verbunden mit der Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz von Gewalt, geeigneten Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten. Diese sind im institutionellen Schutzkonzept verankert.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat für alle Einrichtungen in ihrem Geltungsbereich, die für das Wohl und den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen Verantwortung und Sorge tragen eine „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofkonferenz“ erlassen, die für die Diözese Augsburg von Bischof Bertram Meier in Kraft gesetzt wurde.

Unser Kindergarten soll ein sicherer Ort für Kinder sein. Hier sollen sich die Kinder wohl fühlen und sich bestmöglich entwickeln können. Die MitarbeiterInnen der Kindertagesstätte „St. Ulrich“ sind dem Kinderschutz verpflichtet. Auf der Basis des Schutzkonzeptes haben sie dafür Sorge zu tragen, dass die uns anvertrauten Kinder gegenüber jeder Form des Missbrauchs im Sinne von Kindeswohlgefährdung unseren Schutz erfahren.

Komplettes Schutzkonzept als PDF


© Kindertagesstätte St. Ulrich
ImpressumDatenschutzmade by ...